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Upload-Filter – auch ein Thema beim BR

12.03.2018 - 

Die EU-Kommission plant eine Verordnung, die Internet-Plattformen dazu verpflichtet, sogenannte Upload-Filter zu installieren, um zu verhindern, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Das Ansinnen die Urheberrechte zu schützen ist wichtig. Allerdings wird hier das bisherige Prinzip von „notice and take off“ auf den Kopf gestellt und zu „precautionary prevention“ umgekehrt. Bisher werden Website-Betreiber von den Rechte-Inhabern bzw. deren Anwälten über die jeweilige Urheberrechtsverletzung informiert und aufgefordert diese Inhalte zu löschen. Wenn der Website-Betreiber dieser Aufforderung nachkommt bzw. die entsprechenden Nutzungsrechte erwirbt, entstehen, außer möglichen Anwaltskosten, in der Regel keine weiteren Ausgaben. 

"Precautionary prevention" statt "notice and take off"

"Precautionary prevention" statt "notice and take off"

Welche Auswirkungen kann die neue Verordnung auf die Geschäftsmodelle von Gründerinnen und Gründern haben? Da ist beispielsweise die junge Mutter, die den Aufbau eines eigenen Unternehmens plant: eine Website, auf der ihre Freundinnen und Bekannte selbstproduzierte Waren anbieten und verkaufen können. Was passiert, wenn eine Mutter ein gesticktes Lätzchen hochlädt mit dem frechen Spruch: „Es ist schon alles gesagt worden – nur nicht von jedem.“ Ein Upload-Filter müsste feststellen, dass dieser Spruch von Karl Valentin urheberrechtlich geschützt ist und dafür sorgen, dass das Produktbild nicht hochgeladen wird – oder weiß der Filter, dass dieses Zitat seit diesem Jahr doch nicht mehr geschützt ist, weil Karl Valentin vor 70 Jahren verstorben ist?

Oder ein Reiseveranstalter erlaubt seinen Kunden, Bilder auf der Website hochzuladen. Ein begeisterter Tourist will dort seine Fotos von Schloss Sancoussi veröffentlichen. Der Upload-Filter sollte wissen, dass die preußische Schlösserverwaltung das Recht am Bild hat und vor einer Veröffentlichung auf einer Unternehmenswebseite die Nutzungsrechte geklärt werden müssen. Wird der junge Unternehmer sich die Mühe machen und die Nutzungsrechte klären? Oder wird er aufgrund des Haftungsrisikos alle potenziell geschützten Bilder nicht veröffentlichen? Das nennt man dann „Overblocking“. 

Ungeklärte Kostenfrage 

Dazu kommen die Kosten für den Filter. Hierzu gibt es keinerlei seriöse Zahlen. Die Vermutung ist allerdings: es wird teuer, da der Aufwand sehr hoch ist. Gründer und Jungunternehmer müssten sich die Software kaufen, leasen oder mieten. Sind bei einem Kredit diese Kosten beispielsweise bei der KfW förderfähig? Nach den aktuellen Regelungen eher nicht. 

Leisten können sich das etablierte Plattformen und Unternehmen wie Facebook & Co. Und auch hier lehrt die Erfahrung, dass die Filter nicht alles erkennen können. So unterscheidet ein Facebook-Filter nicht zwischen einem Bild mit anstößigem Inhalt und  nacktem Busen oder einem barocken Rubens-Bild das ebenfalls einen nackten Busen zeigt. Auch wenn eigentlich nur das erste Bild die Regeln der Plattform verletzt, werden beide Bilder ausgefiltert.

Fazit

Website-Betreiber sollen vorsorglich die Urheberrechte schützen – mit Upload-Filtern, die auf Algorithmen basieren, die noch längst nicht ausgefeilt sind. Aufgrund des Haftungsrisikos werden Gründerinnen und Gründer, kleine Unternehmen die automatische Veröffentlichung kaum zulassen können. Entsprechende Geschäftsmodelle sind damit kaum möglich, ebenso Erfahrungsberichte von Kunden und Empfehlungen. Das Web 2.0 – so wie wir das kennen, erleidet einen deutlichen Rückschritt. Profitieren werden etablierte Plattformen und Konzerne, die bereits genügend Erfahrungen mit Algorithmen gemacht haben oder ggf. Rahmenverträge mit Verlagen und Rechteinhabern abschließen können. 

Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden und der Verbraucherschutzzentrale an die Verantwortlichen einen offenen Brief unterschrieben, um die EU-weite Einführung von Upload-Filtern zu verhindern. Mehr dazu in der Rundschau